Bei der degefest Prüfung findet keine Bewertung von sicherheits- und brandschutztechnischen, gesetzlichen Anforderungen statt. Die vollständige Erfüllung dieser Anforderungen ist eine Zulassungsvoraussetzung zur degefest Prüfung. Der Prüfer kann die Erfüllung der Anforderung stichprobenartig anhand von vorliegenden Sachverständigen- und Wartungsprüfungen, Unterlagen zur Brandverhütung etc. überprüfen. Erforderliche Dokumente können innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach dem Prüfungstag nachgereicht werden.
Prüfungsvoraussetzungen für Kongress- und Tagungsstätten
-
Der Raum muss der DIN 15906 entsprechen.
-
Der Raum muss größer oder gleich (>=) 28m² sein.
-
Alle deutschen Gesetze und rechtlichen Verordnungen müssen eingehalten sein.
MUSS-Kriterien zur Prüfungsvoraussetzungen
Die „MUSS-Kriterien“ beschreiben Eigenschaften des Raumes und seiner Ausstattung sowie zwingend notwendige Dienstleistungen im Umfeld des Raumes, welche der festgelegte degefest Prüfungsstandard* voraussetzt.
*Der degefest Prüfungsstandard wird kontinuierlich weiterentwickelt durch die degefest Prüfungskommission auf Basis wissenschaftlicher Studien, Rückmeldungen der geprüften Häuser und Prüfer sowie externen Hinweisen von Akteuren aus der Kongress- und Tagungswirtschaft.
Hier können Sie den Flyer zur degefest Pruefung herunterladen (PDF 1,67MB): degefest Pruefung Flyer 2017
Link zu den Prüfungsunterlagen
Neu ab 2022: Keine Lizenzgebühren für degefest Mitgliedsunternehmen.
Neu erschienen unsere Sonderthemenreihe: degefest Themenreihe Tagungsstättenprüfung