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Voraussetzungen

Bei der degefest Prüfung findet keine Bewertung von sicherheits- und brandschutztechnischen, gesetzlichen Anforderungen statt. Die vollständige Erfüllung dieser Anforderungen ist eine Zulassungsvoraussetzung zur degefest Prüfung. Der Prüfer kann die Erfüllung der Anforderung stichprobenartig anhand von vorliegenden Sachverständigen- und Wartungsprüfungen, Unterlagen zur Brandverhütung etc. überprüfen. Erforderliche Dokumente können innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach dem Prüfungstag nachgereicht werden.


Prüfungsvoraussetzungen für Kongress- und Tagungsstätten

  • Der Raum muss der DIN 15906 entsprechen.

  • Der Raum muss größer oder gleich (>=) 28m² sein.

  • Alle deutschen Gesetze und rechtlichen Verordnungen müssen eingehalten sein.


MUSS-Kriterien zur Prüfungsvoraussetzungen

Die „MUSS-Kriterien“ beschreiben Eigenschaften des Raumes und seiner Ausstattung sowie zwingend notwendige Dienstleistungen im Umfeld des Raumes, welche der festgelegte degefest Prüfungsstandard* voraussetzt.

 

*Der degefest Prüfungsstandard wird kontinuierlich weiterentwickelt durch die degefest Prüfungskommission auf Basis wissenschaftlicher Studien, Rückmeldungen der geprüften Häuser und Prüfer sowie externen Hinweisen von Akteuren aus der Kongress- und Tagungswirtschaft.


Hier können Sie den Flyer zur degefest Pruefung herunterladen (PDF 1,67MB): degefest Pruefung Flyer 2017


Link zu den Prüfungsunterlagen


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